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Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4148 entstanden aus Vorlage: OF 676/10 vom 08.01.2019

Betreff: Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. welche Konzepte er zur Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten verfolgt (insbesondere bezüglich Brückenbauten), unter Berücksichtigung der einschlägigen Prüfvorschriften für diese Bauten; 2. welche Bauten sich hierfür im Ortsbezirk 10 eignen, gegebenenfalls auch im Rahmen eines Pilotprojekts.

Begründung: Abgesehen von der optischen Verschönerung dient die Begrünung von Bauwerken der Luftverbesserung. Vertikale Gärten und ähnliche Projekte filtern Abgase, Feinstaub und Schwermetalle und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität. Der Ortsbeirat 10 bekundet sein Interesse an solchen Projekten und bittet um entsprechende Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2019OFOF 676/10Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen BautenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. Januar 2019Sie sind hier
    OMOM 4148Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten
    Direktanregung
  3. 3. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 818Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen BautenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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