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Sicherheits- und Ordnungsdienst für den Heinrich-Kraft-Park

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2010, ST 816

Betreff:

Sicherheits- und Ordnungsdienst für den Heinrich-Kraft-Park

Zu Beeinträchtigungen der allgemeinen Ordnung, erhöhtem Müllaufkommen und zu vermehrten Sachbeschädigungen kommt es in dieser Örtlichkeit an Tagen mit großem Besucheraufkommen. Aus Sicht des Magistrats stellen die Tage mit erhöhter Besucherfrequenz und einhergehender Beparkung des Bereiches am Heinrich-Kraft-Park sowie der Kilianstädter Straße und des angrenzendes Wohngebietes allerdings eher eine Ausnahme dar.

Der Einsatz eines uniformierten Sicherheitsdienstes, sogenannten Parkwächtern, ist für die Grünanlagen im Stadtgebiet grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch für den Heinrich-Kraft-Park ist dies nicht beabsichtigt. Die Finanzierung eines solchen Dienstes wäre zudem aus laufenden Mitteln nicht möglich. Allerdings erfolgen im Rahmen des Anlagenschutzes in diesem Bereich Kontrollen durch die Stadtpolizei des Ordnungsamtes.

Im Streifendienst wird zur Gefahrenabwehr die Einhaltung der Verbotsnormen gemäß dem kommunalen Gefahrenabwehrverordnungs- und Satzungsrecht überwacht. Die Bestreifung erfolgt durch die regionalen Dienstgruppen, die Hundestaffel und durch die Task-Force-Sicherheit. Sie erfolgt sach- und lageorientiert zu unterschiedlichen Zeiten innerhalb der Woche, in den Sommermonaten auch an Sonn- und Feiertagen. Gegen Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr wird eingeschritten.

Da die Stadtpolizei aufgrund ihrer umfangreichen Aufgaben der Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet tätig ist, kann jedoch eine kontinuierliche Präsenz im Heinrich-Kraft-Park nicht gewährleistet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Dezember 2009OFOF 391/11Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Sicherheits- und Ordnungsdienst für den Heinrich-Kraft-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Januar 2010EAEA 67Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Sicherheits- und Ordnungsdienst für den Heinrich-Kraft-ParkEtatanregung
  3. 10. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 816Sicherheits- und Ordnungsdienst für den Heinrich-Kraft-Park
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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