Informationskasten für den Demokratiekreis Riederwald
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Beschaffung eines Informationskastens für den Demokratiekreis Riederwald geantwortet, dass dies nicht in seiner Zuständigkeit liegt. Er empfiehlt, solche Vorhaben eigenständig umzusetzen und weist auf die Notwendigkeit einer Genehmigung hin, falls der Kasten auf öffentlichem Grund aufgestellt werden soll.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Da es nicht dem Magistrat obliegt, Informationskästen für beispielsweise Vereine oder Initiativen zu beschaffen und aufzustellen, kann dieser Anregung nicht entsprochen werden. Solche Ansinnen sollten in Eigenregie umgesetzt werden.
Sollte der Informationskasten im Bereich einer öffentlichen Fläche aufgestellt werden, so ist hier vorab eine Gestattung beziehungsweise eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Informationskästen für die Bekanntmachungen der Ortsbeiräte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2022OFOF 358/11Informationskasten für den Demokratiekreis RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2022OMOM 3217Informationskasten für den Demokratiekreis RiederwaldDirektanregung
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 813Informationskasten für den Demokratiekreis RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab