Parken verhindern in der Kurve Bonameser Hainstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung reagiert, das Parken in der Kurve Bonameser Hainstraße zu verhindern. Es wurden bereits Maßnahmen wie Grenzmarkierungen und Radfahrpiktogramme umgesetzt, jedoch sind weitere Absperrungen aufgrund der Kurvenradien für Großfahrzeuge nicht möglich. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Kurve wurde sowohl mit einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) als auch Radfahrpiktogrammen versehen. Die Markierung ist deutlich sichtbar. Weitere Absperrungen sind auch aufgrund der notwendigen Kurvenradien für Großfahrzeuge nicht vorgesehen. Eindeutig vorsätzliches Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln leider nicht verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2024OFOF 735/10Parken verhindern in der Kurve Bonameser HainstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2024OMOM 4999Parken verhindern in der Kurve Bonameser HainstraßeDirektanregung
- 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 810Parken verhindern in der Kurve Bonameser HainstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab