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Hundespielplätze in Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
143 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Möglichkeit von Hundespielplätzen in Bergen-Enkheim geprüft und beide vorgeschlagenen Flächen abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen, da die Flächen geschützte Biotope und Landschaftsschutzgebiete sind. Der Magistrat wird Alternativflächen im näheren Umfeld prüfen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die beiden vom Ortsbeirat 16 genannten Flächen in Bergen-Enkheim auf Umsetzbarkeit eines Hundespielplatzes geprüft.

Bei der erstgenannten Fläche im Neubaugebiet Leuchte, handelt es sich um einen Teil der 22.403 qm großen rechtlich gebundene Kompensationsfläche Nr.

601. Diese Kompensationsfläche dient als Artenschutzmaßnahme, in der gemäß § 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden sind. Zudem handelt es sich bei der betreffenden Fläche um eine Binnendüne. Diese ist ein gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG. Die Errichtung eines Hundespielplatzes an dieser Stelle ist somit aus naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen abzulehnen.

Die zweite Fläche am Aussichtspunkt Riedteich zwischen Sportgelände Germania Enkheim und Riedweiher liegt inmitten des Landschaftsschutzgebietes der Zone I und des Frankfurter Grüngürtels. Zudem grenzt unmittelbar östlich das Naturschutzgebiet "Enkheimer Ried" an. Dieses dient unter anderem dem Schutz störungssensibler (Wasser-)Vogelarten. Der angedachte Betrieb eines Hundespielplatzes in unmittelbarer Nachbarschaft steht diesem Schutzziel entgegen. Zudem stehen auf der vorgeschlagenen Fläche mehrere Gehölze, die im Zuge der Errichtung eines notwendigen Zauns gefällt werden müssten. Ein solcher Eingriff steht der Zielsetzung des Landschaftsschutzgebiets entgegen. Somit kann auch diesem Standort aus naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden.

Der Magistrat prüft, ob es im näheren Umfeld Alternativflächen gibt und wird den Ortsbeirat über das Ergebnis informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2021STST 1383Errichtung von Hundespielplätzen in Bergen-EnkheimStellungnahme
  2. 2. Januar 2024OFOF 228/16Hundespielplätze in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
  3. 23. Januar 2024OMOM 4994Hundespielplätze in Bergen-EnkheimDirektanregung
  4. 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 143 Wochen
    STST 807Hundespielplätze in Bergen-Enkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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