Hinterlassenschaften des Silvesterfeuerwerks beseitigen
Zusammenfassung
Der Magistrat weist darauf hin, dass bereits regelmäßig auf die Hinterlassenschaften des Silvesterfeuerwerks hingewiesen wird. Für den Jahreswechsel 2024/25 wird das Thema erneut aufgegriffen, jedoch gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, das Abbrennen auf geeignete Flächen zu beschränken.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es erfolgt bereits regelmäßig der entsprechende Hinweis durch Pressemeldungen der FES, des Präventionsrates sowie im Rahmen der Sozial Media Kanäle von
cleanffm.
Auch für den Jahreswechsel 2024/ 25 wird das Thema wieder aufgegriffen.
Das Sprengstoff- und Gefahrenabwehrrecht bietet keine Möglichkeit, das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf "geeignete" Flächen einzugrenzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2024OFOF 748/10Hinterlassenschaften des Silvesterfeuerwerks beseitigenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2024OMOM 5004Hinterlassenschaften des Silvesterfeuerwerks beseitigenDirektanregung
- 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 805Hinterlassenschaften des Silvesterfeuerwerks beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab