Haltestelle "Honsellstraße", Baumbewässerung
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 79
Betreff: Haltestelle "Honsellstraße", Baumbewässerung Bei dem Belag an der Haltestelle "Ostbahnof/Honsellstraße" handelt es sich um eine offenporige Splittfläche. Diese wird mit einem Bindemittel auf Kunstharzbasis vermischt und verfestigt. Das Material ist wasserdurchlässig und ermöglicht den Gasaustausch. Aufgrund dieser Eigenschaften werden die Baumwurzeln im Bereich der stark frequentierten Haltestelle dauerhaft geschützt. Die Bäume können sich entsprechend gut entwickeln. Die offenporige Splittfläche bietet den Vorteil, dass - im Gegensatz zu wassergebundenen Decken - der Nutzungsabrieb entfällt und eine wurzelschädigende Bodenverdichtung verhindert wird. In direkter Nähe des Stammfußes der Bäume darf die offenporige Splittfläche jedoch nur ohne Bindemittel eingebaut werden, da es sonst - bedingt durch das Baumwachstum - zu Rissen in der Oberfläche kommen kann. Derzeit mündet der Belag noch direkt an den Baumstämmen. Dieser fehlerhafte Einbau des Materials wird zeitnah korrigiert. Bei der Überarbeitung der Baumscheiben wird voraussichtlich ein hellerer Farbton für diesen Bereich gewählt. Damit wird die Verwechselungsgefahr mit Asphalt vermieden und das Gesamtbild verbessert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2018OFOF 275/4Haltestelle „Honsellstraße“, BaumbewässerungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2018VV 987Haltestelle „Honsellstraße“, BaumbewässerungAnfrage
- 18. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 79Haltestelle "Honsellstraße", BaumbewässerungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab