Fußgängerüberweg über die Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Zum Rebstockbad — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Böllerverbot durchsetzen - jetzt!01.12.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Zum Rebstockbad per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 799
Betreff: Fußgängerüberweg über die Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können, da die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) einen Fußgängerüberweg über mehr als einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung nicht zulassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2010OFOF 532/2Fußgängerüberweg über die Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus RebstockOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2010OMOM 4680Fußgängerüberweg über die Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus RebstockDirektanregung
- 16. Februar 2011STST 351Fußgängerweg über die Straße Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus RebstockStellungnahme
- 9. Juni 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 799Fußgängerüberweg über die Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus RebstockStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab