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Anfrage zur Situation der Pflegekräfte aus dem Ausland in Frankfurt

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Situation der Pflegekräfte aus dem Ausland in Frankfurt. Es werden Informationen zu Aufenthaltserlaubnissen, Herkunftsländern und Bearbeitungszeiten gegeben, um die aktuelle Lage und Herausforderungen zu verdeutlichen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1:

Im Jahr 2023 wurden 240 Aufenthaltserlaubnisse für Pflegekräfte erteilt. Die Grundlage für die Erteilung ist § 18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung).

Zu Frage 2:

Die vier häufigsten (Nicht-EU)-Staaten, aus denen im Jahr 2023 Aufenthaltserlaubnisse in Frankfurt erteilt wurden, sind Serbien, Bosnien-Herzegowina, Indien und Philippinen. Ein vergleichsweise geringerer Anteil der Pflegekräfte stammt aus Ländern wie Marokko, Tunesien, der Türkei, Kolumbien, Georgien und weiteren.

Zu Frage 3:

Die genaue Zahl der Fiktionsbescheinigungen kann durch das Fachverfahren nicht ermittelt werden, da nur die endgültige Erteilung eines Aufenthaltstitels erfasst werden kann.

Zu Frage 4:

In der Regel kündigen die Antragssteller ihre Rückkehr nicht an. Sie beabsichtigen, für die Dauer ihres weiteren Arbeitsverhältnisses in Deutschland zu bleiben und beantragen dementsprechend die Erteilung oder Verlängerung ihres Aufenthaltstitels.

Zu Frage 5:

Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab, wie z.B. ob der Antragssteller/die Antragstellerin noch ein Anerkennungsverfahren durchlaufen muss oder bereits mit einem Visum der deutschen Botschaft eingereist ist. In diesem Fall prüft bereits die Botschaft sämtliche Erteilungsvoraussetzungen, was sich verfahrensbeschleunigend auswirkt. Zudem hängt die Bearbeitungszeit von anderen individuellen Faktoren ab, wie z.B. ob der Antragssteller/die Antragstellerin bereits alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

Zu Frage 6:

Die Ausländerbehörde ist für die Prüfung aufenthaltsrechtlicher Anträge zuständig. Die Einhaltung der Menschenrechte ist hierbei genauso wie die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips selbstverständlich.

Zu Frage 7:

Seitens des Wohnungsamtes wurde hierzu Fehlanzeige gemeldet.

Zu Frage 8:

Die berufliche Weiterentwicklung von Arbeitskräften fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2024KAKA 48Anfrage zur Situation der Pflegekräfte aus dem Ausland in FrankfurtKAV-Anfrage
  2. 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 798Anfrage zur Situation der Pflegekräfte aus dem Ausland in Frankfurt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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