Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einführung einer Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da keine relevanten Einrichtungen oder Unfallhäufungsstellen vorhanden sind, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden.
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Wehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wehrstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen mittels Verkehrszeichen 274 Straßenverkehrs-Ordnung (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) ist nach strengen rechtlichen Maßstäben zu prüfen. In der Wehrstraße sind insbesondere keine Kindergärten, -tagesstätten, -krippen mit einem direkten Zugang zur Wehrstraße vorhanden, die eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h rechtfertigen. Ebenso ist keine Unfallhäufungsstelle vorhanden, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen rechtfertigen würde. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Zu 2.: Das Aufstellen eines Dialog-Displays in der Offenbacher Landstraße ist in Höhe der Hausnummer 294 in Fahrtrichtung Offenbach technisch möglich. In unmittelbarer Nähe befindet sich aber eine Lichtsignalanlage, weshalb der Aufstellort nicht sinnvoll ist. Im Übrigen werden Dialog-Displays nur für Schulen und Kitas eingesetzt. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. April 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 28 — Anregung vom 11. Juni 2021.