Bau einer neuen Kindertagesstätte
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 797
Betreff: Bau einer neuen Kindertagesstätte Vorläufige Stellungnahme: Wesentliche Voraussetzung für die zügige Realisierung des geplanten neuen Wohn- und Mischgebiets am Standort "Südlich Rödelheimer Landstraße" ist die Aufstellung eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Unter Berücksichtigung von rechtlichen Anforderungen an das Planverfahren, wie auch zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Stadtverordnetenbeschluss § 4579 vom 22. Mai 2014 (M 250), strebt der Magistrat eine zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" für Ende 2016 an. Da der Bebauungsplan Nr. 834 nicht vollständig aus den Darstellungen und Festlegungen des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 entwickelt werden kann, stellt der Magistrat parallel zum Bebauungsplanverfahren einen Antrag auf Abweichung von den regionalplanerischen Festlegungen. Ab Antragsstellung beträgt die Verfahrensdauer circa 1,5 Jahre. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans bzw. mit einer möglichen frühzeitigen Planreife nach § 33 BauGB ist somit erst gegen Ende 2017 / Anfang 2018 zu rechnen. In Abhängigkeit zu diesem planrechtlichen Verfahren ist mit einem Baubeginn im Jahr 2018 zu rechnen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 834 können nach aktuellem Planungsstand ca. 2.200 Wohneinheiten realisiert werden. Am Standort resultiert daraus insgesamt ein Bedarf von circa 4 sechszügigen Kita-Neubauten. Dieser Bedarf an Betreuungsplätzen ist vollständig im Plangebiet abzudecken. Um den Qualitätsanforderungen und Richtlinien für den Neubau von Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden, ist die Verfügbarkeit von ausreichend bemessenen Bau- und Außenflächen notwendig. Unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Kriterien können, gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Mai 2014, § 4542, (M 9) die geplanten Kindertageseinrichtungen in integrierter Bauweise errichtet werden. Aufgrund des projektbedingt bereitzustellenden hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen sind die Flächenkapazitäten im Plangebiet, trotz Maßnahmen für eine flächensparende Bauweise, ausgeschöpft. Mögliche Kapazitäten für ergänzende, über den eigenen Bedarf hinausgehende, Kinderbetreuungsplätze sind grundsätzlich nicht vorhanden. Ein konkreter Ersatzstandort für den geplanten Kita-Standort "Ecke Rödelheimer Landstraße / Breitenbachstraße" kann im Plangebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" aufgrund der eigenen hohen Bedarfe nicht in Aussicht gestellt werden. Gleiches gilt für eine deutliche Erhöhung der Kita-Kapazitäten bereits geplanter Standorte im Plangebiet. Der Standort an der Breitenbachstraße für den Neubau einer Kindertageseinrichtung ist in der Prüfung. Dazu werden aktualisierte Kinderzahlen zu Grunde gelegt und eine Anpassung der Prognosen vorgenommen. Sobald dies abgeschlossen ist, werden dem Ortsbeirat die Ergebnisse vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2016 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 339 — Direktanregung vom 5. Juli 2016.