Hausärztliche Versorgung im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Auffassung des Ortsbeirates zur Bedeutung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung. Die Kassenärztliche Vereinigung regelt die Zulassungen und stellt die Versorgung sicher, was für die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger entscheidend ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt die Auffassung des Ortsbeirates, dass die wohnortnahe hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils ist.
Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärzt:innen wird, wie auch in der Sitzung des Ortsbeirates im Dezember vom Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt am Main erläutert, durch die Kassenärztliche Vereinigung geregelt. Diese stellt die Versorgung der Versicherten sicher und übernimmt den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Die Kassenärztliche Vereinigung bietet auf ihrer Webseite auch den Service einer Arztsuche: unter dem Link https://arztsuchehessen.de/ besteht die Möglichkeit, nach Regionen zu filtern und sich die entsprechenden verzeichneten Praxen anzeigen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2022OFOF 498/10Hausärztliche Versorgung im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2023OMOM 3340Hausärztliche Versorgung im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 796Hausärztliche Versorgung im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab