Ein Bio-Supermarkt für das Europaviertel
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Ansiedlung eines Bio-Supermarkts im Europaviertel, insbesondere im Skyline Plaza. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der Verfügbarkeit geeigneter Flächen. Ziel ist es, die Kundenpotenziale im Einzugsgebiet optimal zu nutzen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich spielen verschiedene Faktoren für die Standortentscheidung eines Bio-Marktes eine Rolle, insbesondere die Wettbewerbssituation und Kundenpotenziale im betrachteten Einzugsgebiet und die Verfügbarkeit geeigneter Flächen. Der Magistrat hat in diesem Zusammenhang nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten.
Über die Wirtschaftsförderung steht der Magistrat regelmäßig mit Eigentümern gewerblicher Flächen (so auch ECE im Skyline Plaza) im Austausch. Im Rahmen des Leerstandsmanagements unterstützt die Wirtschaftsförderung potenzielle gewerbliche Nutzer - auf Wunsch und nach Bedarf der jeweiligen Akteure - vermittelnd bei der Flächensuche bzw. Wiederbelegung der Flächen.
Ein Teil des Europaviertels liegt bereits im Einzugsgebiet des Bio-Markts an der Mainzer Landstraße 351-353. Der Magistrat wird nun nochmals gezielt Möglichkeiten der Ansiedlung eines Bio-Supermarkets, insbesondere im Skyline Plaza, prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2023OFOF 1033/1Ein Bio-Supermarkt für das EuropaviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2023OMOM 4794Ein Bio-Supermarkt für das EuropaviertelDirektanregung
- 19. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 790Ein Bio-Supermarkt für das EuropaviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab