Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf eine Anregung zur Einzeichnung von Parkstreifen in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee reagiert. Es wird um Konkretisierung der gewünschten Örtlichkeiten gebeten, um eine Prüfung der Anregung vornehmen zu können.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Aus der Anregung geht nicht hervor, an welcher Örtlichkeit explizit die Einzeichnung von Parkstreifen auf der Fahrbahn gewünscht wird. Da beide Straßen jeweils doch eine erhebliche Länge aufweisen, kann ohne eine Konkretisierung der Örtlichkeiten keine Prüfung erfolgen. Der Magistrat bittet daher um Benennung der Örtlichkeit, an denen der Ortsbeirat eine Verlängerung der Parkstände wünscht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2020OFOF 1010/3Parken in der Martin-Luther-Straße und der GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2021OMOM 7159Parken in der Martin-Luther-Straße und der GünthersburgalleeDirektanregung
- 12. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 790Parken in der Martin-Luther-Straße und der GünthersburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab