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Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, Parkplätze in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee einzuzeichnen, um die Verkehrsführung zu verbessern und gefährliche Situationen zu vermeiden. Das erwartete Ergebnis ist eine klare Regelung der Parkmöglichkeiten und ein ungehinderter Verkehrsfluss.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird geben, auf der Straßenfläche Parkplätze einzuzeichnen (Parkstreifen), um so die Martin-Luther-Straße und die Günthersburgallee zu verlängern, ohne den Verkehrsfluss zu behindern.

Begründung

Die Fläche wird zurzeit intensiv von Autos zum Parken benutzt. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn einzelne Autos wegfahren und dadurch ein Auto mitten auf der Fläche steht. Durch die Einzeichnung eines Parkstreifens wird Klarheit geschaffen, wo geparkt werden darf, das Fahren in die Einbahnstraße unterbunden und die Verkehrsführung klar geregelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2020OFOF 1010/3Parken in der Martin-Luther-Straße und der GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7159Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee
    Direktanregung
  3. 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 790Parken in der Martin-Luther-Straße und der GünthersburgalleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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