Zeilsheim Grünanlage Kranentrank - aktueller Stand
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 790
Betreff: Zeilsheim Grünanlage Kranentrank - aktueller Stand Mangels Finanzierungsmöglichkeit konnte vom Magistrat bedauerlicherweise keine Planung im beabsichtigten Zeitraum erstellt werden. Weil das allgemeine Erscheinungsbild der kleinen Fläche Anlass zu Beschwerden gab, wurden seitens des Grünflächenamts im Frühjahr 2015 in Eigenregie Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Die beanstandete Kiesfläche wurde durch eine Rasenfläche ersetzt, Aufkantungen wurden entfernt, das Beparken der Fläche durch Einbau von Bügeln verhindert, eine zusätzliche Roßkastanie gepflanzt. Abschließend sollen in diesem Frühjahr Lücken in der Bepflanzung durch einige zusätzliche Blütengehölze geschlossen werden. Die Zielsetzungen der angesetzten Planung werden bzw. wurden durch Maßnahmen in Eigenregie umgesetzt. Nach Auffassung des Magistrats sind darüber hinausgehende Maßnahmen nicht mehr erforderlich, sodass kein weiterer Planungsbedarf gesehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2012OMOM 1623Grünanlage KranentrankDirektanregung
- 28. Januar 2013STST 138Grünanlage KranentrankStellungnahme
- 24. Juni 2013STST 894Grünanlage KranentrankStellungnahme
- 29. Dezember 2015OFOF 1552/6Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - Aktueller StandOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2016OMOM 4900Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - aktueller StandDirektanregung
- 17. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 790Zeilsheim Grünanlage Kranentrank - aktueller StandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab