Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - aktueller Stand
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Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4900 entstanden aus Vorlage: OF 1552/6 vom 29.12.2015
Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - aktueller Stand Vorgang: OM 1623/12 OBR 6; ST 138/13; ST 894/13 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand hinsichtlich der Planung der Grünanlage Kranentrank mitzuteilen und diese ggf. dem Ortsbeirat vorzustellen.
Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 894, heißt es, dass die Planungen für die Grünanlage Kranentrank im Jahr 2014 durchgeführt werden sollten. Mittlerweile hat das Jahr 2016 begonnen und die in der Vorlage OM 1623 geforderte Vorstellung ist nicht erfolgt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, den aktuellen Stand mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2012OFOF 517/6Grünanlage KranentrankOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2012OMOM 1623Grünanlage KranentrankDirektanregung
- 28. Januar 2013STST 138Grünanlage KranentrankStellungnahme
- 24. Juni 2013STST 894Grünanlage KranentrankStellungnahme
- 29. Dezember 2015OFOF 1552/6Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - Aktueller StandOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2016Sie sind hierOMOM 4900Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - aktueller StandDirektanregung
- 17. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 187 WochenSTST 790Zeilsheim Grünanlage Kranentrank - aktueller StandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats