Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen!
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Betreiber von Schalt- und Verteilerkästen sowie deren Reinigungsverantwortung. Es wird vorgeschlagen, die Schaltkästen nicht als Werbefläche zu nutzen, um ihre Funktionsfähigkeit nicht zu gefährden. Das erwartete Ergebnis ist eine klarere Regelung zur Verantwortung und Nutzung dieser Einrichtungen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu 1:
Der Magistrat teilt mit, dass Auskünfte über die Betreiber von Schalt- und Verteilerkästen bei dem Amt für Straßenbau und Erschließung, Sachgebiet Sondernutzung von Straßenraum, 66.13, eingeholt werden können.
Mainova kann Auskunft zu den Schalt- und Verteilerkästen ihrer Tochtergesellschaften, der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und der StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), geben.
Zu 2:
Die NRM betreibt im Frankfurter Stadtgebiet ca. 4100 Kabelverteilerschränke, die SRM betreibt darüber hinaus weitere 2000 Niederspannungsverteiler im Stadtgebiet.
Weitere Auskünfte kann das Amt für Straßenbau und Erschließung, Sachgebiet Sondernutzung von Straßenraum, 66.13, geben.
Zu 3:
Das Reinigen der Schalt- bzw. Verteilerkästen ist grundsätzlich nicht Leistungsbestandteil der satzungsgemäßen Straßenreinigung. Da es sich bei diesen Kästen selbst um eigenständige, technische Einrichtungen handelt, werden diese zudem aus Sicherheitsaspekten nicht gereinigt. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) reinigt die Bodenbereiche vor und hinter den Schaltkästen, sofern sich diese im öffentlichen Gehwegbereich befinden, und entfernt in regelmäßigen Abständen auf den Schaltkästen abgestellte Flaschen.
Die Instandhaltung und Reinigung der Schaltkästen erfolgt durch die entsprechenden Betreiber und deren befugte Dienstleister. Sie wird im Rahmen der jeweiligen Konzessions- und/oder Zusatzverträge geregelt. NRM und SRM nehmen in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen Reinigungen ihrer Kabelverteilerschränke vor.
Zu 4-6:
Im Rahmen einer städtischen, europaweiten Ausschreibung wurde das Recht, Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) der Mainova als Werbefläche zu nutzen, vergeben. Der Konzessionsnehmer hat damit die Möglichkeit erhalten, u.a. die Stromkästen der Mainova mit Werbung zu belegen. Damit hat die Mainova aktuell keine Verfügungsrechte über ihre NV bzw. ST hinsichtlich deren künstlerischer Gestaltung.
Ferner muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den NV und ST um elektrische Betriebsräume handelt, deren Funktionsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein muss. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Regelung zur künstlerischen Gestaltung der Schalt- und Verteilerkästen seitens der Stadt Frankfurt nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 23. Mai 2023OFOF 672/2Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2023VV 756Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen!Anfrage
- 19. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 788Den öffentlichen Raum attraktiver gestalten - Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen!Stellungnahme
- 9. Oktober 2025OFOF 1271/2Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen - mehr Sauberkeit und Attraktivität im öffentlichen Raum!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2025OMOM 7671Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen - mehr Sauberkeit und Attraktivität im öffentlichen Raum!Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab