Betreuungsangebot für Kinder in Zeilsheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2010, ST 788
Betreff:
Betreuungsangebot für Kinder in Zeilsheim
- Die intensive Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für einen Kindergarten bzw. eine Krabbelstube im Stadtteil Zeilsheim ist bisher leider völlig erfolglos verlaufen. Das Liegenschaftsamt und das Stadtplanungsamt melden Fehlanzeige. Auch die Überprüfung von privaten Objekten blieb ohne Erfolg.
Der Magistrat bittet um Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften, die in Anmietung als Einrichtung genutzt werden können. Es müssen mindestens 200qm plus Außenfläche zur Verfügung stehen.
Im angrenzenden Stadtteil Höchst sind konkret 40 Plätze, das heißt
4 Gruppen für unter 3 jährige Kinder in Planung. Eine Liegenschaft, die Platz für eine Krabbelstube mit 20 Plätzen schaffen könnte, ist außerdem im Gespräch. Dies kann zu einer Entspannung des fehlenden Platzangebots in Zeilsheim führen.
- Für das Jahr 2012 sind mittelfristig 2 Gruppen mit 20 Krabbelstubenplätzen durch die Erweiterung einer Einrichtung in Zeilsheim geplant. Zurzeit überprüft ein anderer Träger die Möglichkeit der Schaffung von zusätzlichen 20 Plätzen.
- Die Liegenschaft des ehemaligen evangelischen Gemeindezentrums in der Blauländchenstraße wird dauerhaft für eine erweiterte schulische Betreuung für die Grundschulkinder genutzt, so dass hier keine Möglichkeit besteht, unter 3 Jährige und Kindergartenkinder zu betreuen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2010OFOF 1434/6Betreuungsangebot für Kinder in ZeilsheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. April 2010VV 1278Betreuungsangebot für Kinder in ZeilsheimAnfrage
- 10. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 788Betreuungsangebot für Kinder in ZeilsheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab