Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat das Vorkaufsrecht für die Liegenschaft Oeder Weg 106 ausgeübt, da der ursprüngliche Käufer keine ausreichende Abwendungsvereinbarung unterzeichnen wollte. Der Kaufpreis überschritt den Verkehrswert, was zur Ausübung des Vorkaufsrechts führte, jedoch kam der Erwerb durch die Stadt nicht zustande.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nachdem der ursprüngliche Erwerber der Liegenschaft Oeder Weg 106 nicht bereit war, eine ausreichende Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, hat der Magistrat das Vorkaufsrecht aus § 24 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ausgeübt und damit den Verkauf unterbunden. Da der Kaufpreis beim ursprünglichen Verkauf den Verkehrswert in erkennbarer Weise überschritten hatte, wurde das Vorkaufsrecht nach § 28 Abs. 3 BauGB preislimitiert zum Verkehrswert ausgeübt. Der Verkäufer hat daraufhin von dem ihm in diesem Fall zustehenden Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Damit kommt der Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main nicht zustande und die Liegenschaft verbleibt im Eigentum des Verkäufers.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2021OFOF 1045/3Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021OMOM 7142Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!Direktanregung
- 12. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 777Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab