Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter sichtbar machen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Aufarbeitung der Grabplatten an der Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter im Höchster Friedhof. Dies soll durch das Grünflächenamt erfolgen, um die Gedenkstätte sichtbar zu machen und die Besucherführung zu verbessern. Eine zusätzliche Ausschilderung wird als nicht notwendig erachtet.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat gibt die Aufarbeitung der Grabplatten an der Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter auf dem Höchster Friedhof über das Grünflächenamt in Auftrag. Sobald die Durchführung erfolgt ist, wird der Ortsbeirat entsprechend informiert. Am Eingang des Friedhofs befindet sich ein großformatiger Lageplan, in dem die Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter ausgewiesen ist. Die Gedenkstätte selbst ist unweit des Eingangs und gut zu finden. Weiterhin verfügt die vor Ort ansässige Verwaltung über Ausdrucke des Lageplans im DIN A4-Format, die zum Ort des Gedenkens leiten und von interessierten Besucher*innen gerne mitgenommen werden können. Daher wird eine zusätzliche Ausschilderung als nicht notwendig angesehen und abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2020OFOF 1306/6Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter sichtbar machenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. Juni 2020OMOM 6158Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter sichtbar machenDirektanregung
- 21. September 2020STST 1672Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter sichtbar machenStellungnahme
- 5. November 2020OFOF 1413/6Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter sichtbar machenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. November 2020OIBOIB 483Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter sichtbar machenBudget-Initiative
- 6. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 763Gedenkstätte für polnische Zwangsarbeiter sichtbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab