Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 760
Betreff: Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse Zwar steht der Magistrat den Intentionen der Anregung aufgeschlossen gegenüber, er hält es wegen der erhöhten Zahl von Unfällen im Bereich vorhandener Schieberillen nicht für zielführend, diese weiter zu verwenden. Vor diesem Hintergrund wurden Schieberillen bereits wieder abmontiert. Um der Anregung gleichwohl zu entsprechen, wird neben der Treppe ein etwa 60 cm breiter gepflasterter Bereich hergestellt, um Fahrräder bzw. Kinderwagen über den Höhenunterschied schieben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2014OFOF 270/16Errichtung einer Schieberampe/Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler.Landstraße 177 und KirchgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2014OMOM 3619Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und KirchgasseDirektanregung
- 20. Februar 2015STST 274Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbingungsweges Vilbeler Landstraße 177 und KirchgasseStellungnahme
- 18. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 760Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und KirchgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab