Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbingungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 274
Betreff: Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbingungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2014OFOF 270/16Errichtung einer Schieberampe/Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler.Landstraße 177 und KirchgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2014OMOM 3619Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und KirchgasseDirektanregung
- 20. Februar 2015Sie sind hierSTST 274Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbingungsweges Vilbeler Landstraße 177 und KirchgasseStellungnahme
- 18. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 760Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und KirchgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab