Baurecht nördlich der Heerstraße
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 756
Betreff: Baurecht nördlich der Heerstraße Durch die vorbereitenden Untersuchungen wird die Zulässigkeit von Vorhaben grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Sollte ein Vorhaben den Zielen entgegenstehen, deren Durchführung untersucht werden soll, so kann es gemäß § 15 Baugesetzbuch zurückgestellt werden. Im Teilbereich des Untersuchungsraums, der im Ortsbezirk 7 liegt, gibt es folgende rechtsverbindliche Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1, rechtsverbindlich seit dem 13.07.2010 Bebauungsplan Nr. 141 (ohne Titel, überplant den größeren Teil der Flächen des Krankenhauses Nordwest) Bebauungsplan Nr. NW 83c Nr. 2 - Praunheim Friedhof (überplant u.a. einen kleineren Teil des Krankenhauses Nordwest sowie den Friedhof Praunheim) Darüber hinaus gibt es noch Fluchtlinienpläne aus den 1920er und 1930er Jahren, die aber als übergeleitete Bebauungspläne nicht eigenständig Baurecht generieren, sondern nur Straßenfluchten festsetzen. Soweit kein Bebauungsplan vorhanden ist, bestimmt sich das Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sowie nach § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2017OFOF 239/7Baurecht nördlich der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2018VV 732Baurecht nördlich der HeerstraßeAnfrage
- 13. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 756Baurecht nördlich der HeerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab