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Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark

Vorlagentyp: STMagistrat
59 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 754

Betreff: Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark Zu Punkt 1: Vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wurde bisher keine Genehmigung für die Flächennutzung erteilt. Derzeit ist lediglich eine privatrechtliche Genehmigung der Stadt Frankfurt am Main als Grundstückseigentümerin für die Flächennutzung in Vorbereitung. Offen sind hingegen alle weiteren öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Abstimmungen. Zu Punkt 2: Für die rein privatrechtliche Genehmigung der Nutzung des Grundstücks ist eine Entschädigung in Höhe von mindestens 500.000,- € angedacht. Zu Punkt 3: Die von den städtischen Fachämtern formulierten Auflagen werden sowohl als Voraussetzung in die notwendigen Genehmigungen als auch die privatrechtliche Nutzungsgenehmigung aufgenommen. Zu Punkt 4: Der Nutzer hat in der Regel ein Verkehrskonzept zu erstellen, welches mit der Fachstelle im Ordnungsamt (SCV) abzustimmen ist. Dies ist bislang im Hinblick auf die noch nicht erfolgte Genehmigung durch die Stadt Frankfurt am Main nicht erfolgt. Zu Punkt 5: Dem Veranstalter wird im Falle einer privatrechtlichen Genehmigung auferlegt, die Anwohner der angrenzenden Wohngebiete über die Veranstaltung und die möglichen Beeinträchtigungen in geeigneter Weise zu informieren. Zu Punkt 6: Eine Kontaktaufnahme zwischen dem Veranstalter und der unteren Naturschutzbehörde fand bereits statt, entsprechende Auflagen werden im Rahmen eines Antragsverfahrens von dort erstellt. Zu Punkt 7: Vom Magistrat können keine alternativen Flächen für die Austragung zur Verfügung gestellt werden. Der Magistrat hält die südliche Grünfläche des Rebstockgeländes zudem für die geplante Veranstaltung aufgrund des Charakters einer öffentlichen Grünanlage für nicht geeignet. Auf den Parkflächen der Messe Frankfurt GmbH, dem nördlichen Teil des Rebstockgeländes, sind Veranstaltungen eher vertretbar. Zu Punkt 8: Die Angabe einer Höchstzahl wäre ohne eine eingehende öffentlich-rechtliche Prüfung insbesondere zu den Sicherheitsbelangen rein spekulativ. Da eine solche eingehende Prüfung ohne konkrete Veranstaltungspläne im Hinblick auf die der Verwaltung zur Verfügung stehenden Personalressourcen nicht möglich ist, beziehen sich die Angaben ausschließlich auf die derzeit im Raum stehende Veranstaltung. Zu Punkt 9: Eine Information zu der geplanten Veranstaltung erfolgte durch den Magistrat (Amt für Bau und Immobilien) mit E-Mail vom 10.12.2018 an den Ortsbeirat 2.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2019OFOF 743/2Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im RebstockparkOrtsbeiratsantrag · Piraten
  2. 18. Februar 2019VV 1160Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im RebstockparkAnfrage
  3. 29. April 2019Sie sind hier
    STST 754Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark
    Stellungnahme
  4. 2. August 2019OFOF 859/2Wireless Festival am 5. und 6. Juli 2019Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 16. September 2019VV 1417Wireless Festival am 5. und 6. Juli 2019Anfrage
  6. 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 487Wireless Festival am 5. und 6. Juli 2019Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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