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Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
42 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 753

Betreff: Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße Eine Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur nach Maßgabe des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich. Insbesondere muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnung wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Diese Voraussetzungen liegen im genannten Bereich nicht vor. Des Weiteren wurde im Juli 2015 ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert, der die Fahrbahn auf 4,50 m Restbreite verengt. Diese optische Verengung hat einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt. Aus den genannten Gründen wird von einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h abgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juli 2015OFOF 1427/6Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und HolzlachstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. September 2015OMOM 4435Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und HolzlachstraßeDirektanregung
  3. 1. Februar 2016STST 206Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und HolzlachstraßeStellungnahme
  4. 9. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 Wochen
    STST 753Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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