Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 752
Betreff: Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer Straße Der Magistrat wird veranlassen dort eine Schranke und endsprechende seitliche Absicherungen zu installieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2017OFOF 293/5Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall A5 hier: Goldsteinstraße zwischen A5 und Colmarer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 20. Januar 2017OMOM 1180Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer StraßeDirektanregung
- 21. April 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 752Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab