Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer Straße
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Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1180 entstanden aus Vorlage: OF 293/5 vom 02.01.2017
Betreff: Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer Straße Der Magistrat wird geb eten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Ablagern von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 in Höhe der Unterführung der Goldsteinstraße unterbinden.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass immer wieder Unrat an dem Autobahnwall der BAB 5 in Höhe der Unterführung Goldsteinstraße abgelagert wird. Der dort abgelagerte Unrat ist nicht nur optisch eine Zumutung, sondern trägt dazu bei, dass Schadstoffe ins Erdreich gelangen können. Hier ist entsprechend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2017OFOF 293/5Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall A5 hier: Goldsteinstraße zwischen A5 und Colmarer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 20. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1180Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer StraßeDirektanregung
- 21. April 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 752Verhinderung der Ablagerung von Unrat am Autobahnwall der BAB 5 hier: Goldsteinstraße zwischen BAB 5 und Colmarer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats