Konzept für die Berkersheimer Grundschule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 752
Betreff: Konzept für die Berkersheimer Grundschule Für den Neubau der Grundschule auf dem sogenannten "Schwarzen Platz" liegen derzeit noch keine Planungen vor, die entsprechend vorgestellt werden könnten. Zum Grundstück kann angemerkt werden, dass das Heizkraftwerk bereits frühzeitig bekannt war und es keine Straße durch das Schulgrundstück geben wird. Es ist schon seit Jahren in Frankfurt üblich, die Schulneubauten von einer pädagogischen Planungsgruppe begleiten zu lassen. Die pädagogische Planungsgruppe setzt sich aus Vertretern des Schulträgers, des Staatliches Schulamtes und einer Schulleitung, meist der sogenannten "Mutterschule" (eine Bestandsschule in unmittelbarer Nachbarschaft), zusammen. Aufgabe dieser Planungsgruppe ist es, die pädagogischen Ziele und Profile der künftigen Schule zu erarbeiten. Der Austausch und Kontakt für Interessierte aus Schulgemeinde und Ortsbeirat wird dabei immer über die Schulleitung der Mutterschule gepflegt. Grundsätzlich wird nach dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Raumprogramm (§ 6684 vom 10.09.2009 zum Vortrag des Magistrats M 98) gebaut. Dieses Raumprogramm sieht für Veranstaltungen der Grundschulen einen größeren Mehrzweckraum vor. Eine Turnhalle ist ebenfalls für den Standort angedacht, erst im Planungsprozess wird entschieden, ob eine Einfeld- oder Zweifelderhalle möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2012STST 1734Berkersheimer Grundschule erweiternStellungnahme
- 5. Februar 2013OFOF 400/10Konzept für die Berkersheimer GrundschuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Februar 2013VV 627Konzept für die Berkersheimer GrundschuleAnfrage
- 3. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 752Konzept für die Berkersheimer GrundschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab