Markierung von Parkflächen in der Atzelbergstraße
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Zusammenfassung
Die Markierung von Parkflächen in der Atzelbergstraße wurde vorgeschlagen, um die Parkplatzsituation zu verbessern. Der Magistrat erwartet jedoch, dass die Maßnahme zu einer Verschlechterung der Parkplatzsituation führen würde, weshalb der Vorschlag abgelehnt wurde.
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Atzelbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Begrünung der Hausfassade der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Errichtung einer E-Ladestation für PKW auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 1306.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Atzelbergstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich sind Schrägparkplätze nach der Empfehlung für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) mit einer Parkstandbreite von jeweils 2,5 m zu markieren. Die daraus resultierende Straßenfrontlänge variiert dabei in Abhängigkeit des angewandten Aufstellwinkels. Auf Grundlage der Aufstellwinkel der im Bestand vorhandenen und eigezeichneten Sonderparkplätze für Schwerbehinderte würde die Markierung von einzelnen Parkständen keine Erhöhung von möglichen Parkplätzen, sondern eine gleichbleibende, bzw. sogar verringerte Anzahl an Parkplätzen zur Folge haben (Auswertung erfolgte auf Grundlage von Luftbildern). Die hier gegenständlichen Parkplätze werden hauptsächlich von Anwohnenden beparkt. Es ist daher im Interesse aller Anwohnenden, wenn möglichst platzsparend das eigene Kraftfahrzeug abgestellt wird. An dieser Stelle sei auch auf die Vorschrift des § 12 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, die platzsparendes Parken vorschreibt. Da durch die geforderte Maßnahme keine Verbesserung, sondern eher eine Verschlechterung der Parkplatzsituation erwartet wird, wird der Anregung nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2020OFOF 792/11Markierung von Parkflächen in der AtzelbergstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. November 2020OMOM 6964Markierung von Parkflächen in der AtzelbergstraßeDirektanregung
- 6. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 746Markierung von Parkflächen in der AtzelbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab