Strom für Weihnachtsbaum Friedberger Warte
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 742
Betreff: Strom für Weihnachtsbaum Friedberger Warte Mit Beschluss des Ortsbeirats 4 vom 11.09.2019 wurde ein Betrag in Höhe von 300,00 Euro für die Installation einer Steckdose bereitgestellt. In der 26. Sitzung des Ortsbeirates 4 am Dienstag, dem 23. Oktober 2018 wurde der zur Verfügung stehende Betrag auf 315,00 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde die Markthändlervereinigung als Zuschussempfänger bestimmt. Nach Bekanntwerden der Summe der tatsächlichen Aufwendungen in Höhe von 355,27 Euro wurde im Ortsbeirat 4 einvernehmlich eine weitere Erhöhung um 40,27 Euro beschlossen und mit Schreiben des Ortsvorstehers vom 25.03.2019 mitgeteilt. Der Magistrat stellt der Vereinigung der Frankfurter Markthändler e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 355,27 Euro zur für die Installation einer Steckdose durch die SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH zur Verfügung. Dieser Steckdose wird der Strom zur Illumination des Weihnachtsbaumes entnommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2018OFOF 247/4Hülse für Weihnachtsbaum auf dem Platz an der Friedberger WarteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 5. Juni 2018OMOM 3258Hülse für Weihnachtsbaum auf dem Platz an der Friedberger WarteDirektanregung
- 28. August 2018OFOF 265/4Strom für Weihnachtsbaum Friedberger WarteOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, FDP
- 11. September 2018OIBOIB 243Strom für Weihnachtsbaum Friedberger WarteBudget-Initiative
- 21. September 2018STST 1864Hülse für Weihnachtsbaum auf dem Platz an der Friedberger WarteStellungnahme
- 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 742Strom für Weihnachtsbaum Friedberger WarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab