Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleisten
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 739
Betreff: Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleisten Im Zuge von Kanalbauarbeiten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird eigentlich grundsätzlich sichergestellt, dass die Leerung der Abfallbehälter pünktlich erfolgen kann. Sollte die Anfahrt der Liegenschaften durch die Müllfahrzeuge nicht möglich sein, wird dafür Sorge getragen, dass die Abfallbehälter durch das für die Kanalbauarbeiten beauftragte Unternehmen zu mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) abgestimmten Sammelpunkten transportiert, dort geleert und wieder zurückgestellt werden. Der Magistrat bedauert, dass dies bezüglich der Adressen Lerchesbergring 43 bis 45 offensichtlich nicht geklappt hat. Möglichweise handelte es um ein Versäumnis des hierfür beauftragten Unternehmens. Die Stadtentwässerung wird, ebenso wie die FES, dafür Sorge tragen, dass die Abfallbehälter zukünftig pünktlich zu den Sammelpunkten transportiert und wieder zurückgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2019OFOF 1172/5Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleistenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2019OMOM 4254Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleistenDirektanregung
- 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 739Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab