Aufstellen von Halteverbotsschildern
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 738
Betreff: Aufstellen von Halteverbotsschildern Bei mehreren Ortsbesichtigungen vor der Liegenschaft Erlenbacher Stadtweg 2 - 4 konnten, trotz in diesem Bereich abgestellter Fahrzeuge, keine Probleme im Zweirichtungsverkehr festgestellt werden. Da die Busfahrer hier "auf Sicht" fahren und die Situation wohl bekannt ist, gewährt zumeist der in Richtung Umgehungsstraße fahrende Bus dem entgegenkommenden Fahrverkehr die Vorfahrt und wartet im Kurvenbereich. Dort ist trotz parkender Fahrzeuge die Fahrbahn ausreichend breit, um ein Vorbeifahren zu gewährleisten. Aus den dargestellten Gründen wird, auch vor dem Hintergrund des knappen Stellplatzangebots für Anwohner, keine Notwendigkeit gesehen, den ruhenden Verkehr zu beschränken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2013OFOF 122/13Aufstellen von HalteverbotsschildernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2013OMOM 1978Aufstellen von HalteverbotsschildernDirektanregung
- 27. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 738Aufstellen von HalteverbotsschildernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab