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Aufstellen von Halteverbotsschildern

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 738

Betreff: Aufstellen von Halteverbotsschildern Bei mehreren Ortsbesichtigungen vor der Liegenschaft Erlenbacher Stadtweg 2 - 4 konnten, trotz in diesem Bereich abgestellter Fahrzeuge, keine Probleme im Zweirichtungsverkehr festgestellt werden. Da die Busfahrer hier "auf Sicht" fahren und die Situation wohl bekannt ist, gewährt zumeist der in Richtung Umgehungsstraße fahrende Bus dem entgegenkommenden Fahrverkehr die Vorfahrt und wartet im Kurvenbereich. Dort ist trotz parkender Fahrzeuge die Fahrbahn ausreichend breit, um ein Vorbeifahren zu gewährleisten. Aus den dargestellten Gründen wird, auch vor dem Hintergrund des knappen Stellplatzangebots für Anwohner, keine Notwendigkeit gesehen, den ruhenden Verkehr zu beschränken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2013OFOF 122/13Aufstellen von HalteverbotsschildernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Februar 2013OMOM 1978Aufstellen von HalteverbotsschildernDirektanregung
  3. 27. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 738Aufstellen von Halteverbotsschildern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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