Parkkonzept statt Parkdruck
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Vorschläge zur Verringerung des Parkdrucks in Frankfurt am Main. Es wird ein umfassender Managementansatz für die Bereitstellung von Parkraum gefordert, der die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Ziel ist es, die Investitionsbereitschaft zu fördern und die Nutzung bestehender Parkflächen zu optimieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ein Anrecht auf einen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum, welcher dem Gemeingebrauch unterliegt, kennt das deutsche Verkehrsrecht nicht. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss grundsätzlich eigenverantwortlich für eine Abstellmöglichkeit sorgen. Dies vorangestellt unterstützt der Magistrat die Vorschläge des Ortsbeirates zur Verringerung des Parkdruckes für die Bewohner. Für die Bereitstellung eines an den Zielen der Stadt- und Verkehrsplanung orientierten Parkraumangebots ist ein umfassender Managementansatz erforderlich, der das Parkraumangebot und auch die -nachfrage beeinflusst. Dieses Ziel wird vom Magistrat beispielsweise mit der Stellplatzsatzung, der Förderung von Quartiersgaragen und der Parkraumbewirtschaftung verfolgt. Maßnahmen sind jedoch in Bezug auf die jeweiligen örtlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen unterschiedlich stark machbar und wirksam. Teilweise bedarf es der Kooperationsbereitschaft Dritter. Eine pauschale Ablehnung von digitalem Parkraummanagement, Quartiersgaragen sowie einer Erweiterung und Überwachung von Bewirtschaftungsmaßnahmen durch den Magistrat ist nicht gegeben.
Zu 1.: In Quartieren mit einem ausgeprägten Mangel an Parkraum für die Anwohnenden kann die Förderung von zusätzlichen Parkbauten auf privatem Grund in Form von Quartiersgaragen grundsätzlich sinnvoll sein. Dafür gibt es insbesondere die folgenden Voraussetzungen: - Investitionsbereitschaft der Grundeigentümer - Planungsrechtliche Zulässigkeit - Eine ausreichende Bereitschaft der Anwohnerschaft dafür, kostenpflichtige Dauer-Mietsverhältnisse einzugehen - Eine verträgliche Abwicklung des Zu- und Abfahrtsverkehrs der Anlage. Erfahrungsgemäß hemmt die fehlende Wirtschaftlichkeit die Investitionsbereitschaft entscheidend. Dies kann auch durch städtische Fördermittel nur in einem beschränkten Maß ausgeglichen werden. Die zwingende Vorgabe zu Automatikparksystemen ist dabei aufgrund höherer Kosten und geringerer Nutzerakzeptanz wohl eher kontraproduktiv.
Zu 2.: Grundsätzlich erscheint es konzeptionell sinnvoll, die unterschiedlichen Nachfragezeiten verschiedener Gruppen für eine Mehrfachverwendung des bestehenden Parkraumangebots zu nutzen. Erfahrungen zu Versuchen einer Mehrfachbelegung von Parkbauten im privaten Bereich zeigen jedoch, dass die Bereitschaft von Eigentümerinnen und Eigentümern, sowie von Betreibenden ausgesprochen gering ist. Auch hier ist die Forderung nach einem (nachträglichen) Einsatz von Automatikparksystemen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wohl eher kontraproduktiv.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. November 2020OFOF 1237/2Parkkonzept statt ParkdruckOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. November 2020STST 2055Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der SchloßstraßeStellungnahme
- 30. November 2020VV 1874Parkkonzept statt ParkdruckAnfrage
- 1. Januar 2021OFOF 1273/2Planungsstand SchloßstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021VV 1905Planungsstand SchloßstraßeAnfrage
- 6. April 2021Sie sind hierSTST 724Parkkonzept statt ParkdruckStellungnahme
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1040Planungsstand SchloßstraßeStellungnahme
- 20. Juni 2021OFOF 77/2Verkehrssituation SchloßstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab