Zeitliche Bearbeitung von KAV-Anfragen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Bearbeitung von Anfragen der KAV geregelt und strebt an, diese zeitnah zu bearbeiten. Bei Verzögerungen wird um Fristverlängerung gebeten oder Zwischenberichte abgegeben. Aktuell sind keine Anfragen überfällig, außer der Vorlage KA 38.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
In § 8 der Geschäftsordnung der KAV ist geregelt, dass die KAV Anregungen und Anfragen über laufende Angelegenheiten der Verwaltung, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, an den Magistrat herantragen kann und die Festlegung der für die Bearbeitung zuständigen Organisationseinheit dem Oberbürgermeister obliegt. Für Anregungen der KAV (Vorlageart K) gilt § 17 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Die Anregungen werden in den zuständigen Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung behandelt. Sie können als Beschluss übernommen, abgelehnt, dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen oder im vereinfachten Verfahren direkt dem Magistrat zugewiesen werden. Wird die Anregung dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen oder enthält die Vorlage - auch sinngemäß - einen Prüfungsauftrag, hat der Magistrat innerhalb von drei Monaten an die Stadtverordnetenversammlung zu berichten. In Eilfällen kann diese Frist auf einen Monat verkürzt werden. Zu den Anfragen der KAV (Vorlageart KA) erfolgt die Fristsetzung zur Bearbeitung durch den Magistrat analog der Regelungen für die Anfragen der Ortsbeiräte aus § 4 Abs. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte. Demnach ist der Magistrat gehalten, innerhalb von zwölf Wochen eine Stellungnahme an die KAV abzugeben. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Stadtverordnetenversammlung Anregungen der KAV dem Magistrat im vereinfachten Verfahren zuweist. Die Veröffentlichung der Stellungnahmen des Magistrats zu den Anfragen der KAV im Parlamentsinformationssystem PARLIS erfolgt aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022, § 1212. Sobald der Magistrat die vom Fachdezernat erarbeitete und über das Hauptamt vorgelegte Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis genommen hat, erfolgt anschließend unmittelbar die Weiterleitung der Stellungnahme des Magistrats an die Geschäftsstelle der KAV und die Veröffentlichung in PARLIS durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung. Es ist das Bestreben des Magistrats, die Anfragen der KAV zeitnah zu bearbeiten und die sich aus den Geschäftsordnungen ergebenden Fristen einzuhalten. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise die Recherchen der Fachämter oder die Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Fachbereichen noch weitere Zeit in Anspruch nehmen, gibt der Magistrat Zwischenberichte bzw. vorläufige Stellungnahmen ab oder bittet um Fristverlängerung. Derzeit sind mit Ausnahme der Vorlage KA 38 keine Anfragen der KAV überfällig. Der Magistrat nimmt die vorliegende Anfrage zum Anlass, sich um eine rasche Erledigung dieser Vorlage zu bemühen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2024KAKA 41Zeitliche Bearbeitung von KAV-AnfragenKAV-Anfrage
- 15. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 720Zeitliche Bearbeitung von KAV-AnfragenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab