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Zukunft der Ladenzeile In der Römerstadt/Im Weimel/Am alten Schloss

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 719

Betreff: Zukunft der Ladenzeile In der Römerstadt/Im Weimel/Am alten Schloss Der Beantwortung der o.g. Fragen wird vorausgeschickt, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit der Aktualisierung des Gutachtens zur Einzelhandels- und Zentrenstruktur der Stadt Frankfurt am Main beauftragt ist und hier explizit der Schwerpunkt Sicherung der Nahversorgung in den Stadtteilen gesetzt wird. Von zwischenzeitlichen Einzelgutachten zu ausgewählten Geschäftslagen wird daher auch aus Ressourcengründen abgesehen.

  1. Wie schätzt der Magistrat die Standortfaktoren und Standortqualitäten dieser Nahversorgungslage ein (etwa: Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität, Witterungsschutz, Sicherheit, Sauberkeit, Verkaufsflächen, Angebotsvielfalt, Preisgestaltung) und welche Perspektive sieht er für diese? Zu 1.: Die Ladenzeile In der Römerstadt / Im Weimel / Im alten Schloss ist eine klassische Nahversorgungslage zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs. Die Erreichbarkeit der Versorgungslage ist durch die Buslinie 60 gewährleistet. Die Faktoren wie Sauberkeit, Aufenthaltsqualität, Sicherheit, Angebotsvielfalt, Preisgestaltung und Witterungsschutz hängen in der Regel vom Engagement der Ladenbetreiber sowie Immobilieneigentümer ab.
  2. Welche Ursachen kann der Magistrat für die Ausdünnung des Einzelhandels- und Ladenhandwerksangebotes in diesem Versorgungsbereich nennen? Zu 2.: Hierzu sind zum einen die übergeordneten Trends der Einzelhandelsentwicklung zu betrachten. Begründet durch hohen Kostendruck in den Unternehmen kommt es zu Konzentrations- und Filialisierungstendenzen und damit zur rückläufigen Anzahl an Betrieben. Auch die Ansprüche der Kunden, möglichst preiswert eine hohe Angebotsvielfalt vorfinden zu wollen, kombiniert mit einem hohen Mobilitätsgrad von weiten Teilen der Bevölkerung trägt zur Veränderung der Größenstruktur des Ladeneinzelhandels hin zu zentral gelegenen größeren Verkaufsflächen bei. Zum anderen ist für die Ladenzeile In der Römerstadt / Im Weimel / Im alten Schloss zu nennen, dass sich mit dem Nordwestzentrum ein ausgesprochen starker Mitbewerber in unmittelbarer Nachbarschaft befindet.
  3. Gab es Versuche der Wirtschaftsförderung, in Kooperation mit dem Eigentümer den bisherigen Nutzungsmix durch Nachmieter aufrechtzuerhalten?
  4. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Lebensmittelmarkt auch über 2014 hinaus an Ort und Stelle bleibt?
    • a)Falls dies nicht der Fall sein sollte: Gibt es bereits Überlegungen, wie dort eine wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sichergestellt werden kann?
    • b)Welche Planungen sind darüber hinaus denkbar, falls die gewerblichen Flächen an dieser Stelle nicht mehr vermietbar sein sollten und vom Eigentümer aufgegeben werden? Kann sich der Magistrat vorstellen, den Bereich Im Weimel 1 / In der Römerstadt 172 als Wohnbaufläche auszuweisen? Zu 3 und 4.: Die REWE Group hat der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH mitgeteilt, dass noch bis zum Jahr 2017 ein gültiger Mietvertrag besteht. Aus heutiger Sicht bleibt der Lebensmittelmarkt während dieses Zeitraums bestehen. Zusätzlich dazu besteht die Option der Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus. Pläne über Schließungen oder Verlagerungen weiterer ansässiger Unternehmen sind nicht bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2013OFOF 291/8Zukunft der Ladenzeile In der Römerstadt/Im Weimel/Am Alten SchlossOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. März 2013VV 650Zukunft der Ladenzeile In der Römerstadt/Im Weimel/Am Alten SchlossAnfrage
  3. 27. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 719Zukunft der Ladenzeile In der Römerstadt/Im Weimel/Am alten Schloss
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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