Fahrradumgehung "Süd-Ost" für Bonames
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 713
Betreff: Fahrradumgehung "Süd-Ost" für Bonames Eine Verbindung im Sinne der Anregung des Ortsbeirats steht dem Radverkehr südöstlich von Bonames bereits jetzt zur Verfügung, zum Beispiel die asphaltierte Verlängerung der Straße Hermannspforte bis ins Niddatal und von dort rechts auf dem Feldweg zur Niddabrücke in den Nordpark Bonames. Da die in Frage kommenden Feldwege durch das Landschaftsschutzgebiet "Grünzüge und Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main" (Zone II) führen, ist eine weitere Asphaltierung landschaftsschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2017OFOF 208/10Fahrradumgehung „Süd-Ost“ für BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2017VV 305Fahrradumgehung „Süd-Ost“ für BonamesAnfrage
- 18. April 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 713Fahrradumgehung "Süd-Ost" für BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab