Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz im Riederwald nicht beizubehalten, da die Fläche in die Zuständigkeit der Forstabteilung übergeben wird. Stattdessen können Kleingartenvereine Müllbehälter auf eigene Kosten bei der FES bestellen, was eine direkte Kontrolle über die Abfallentsorgung ermöglicht.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auf dem ehemaligen Lagerplatz im Riederwald hat das Grünflächenamt bisher einen Restmüllcontainer für die Entsorgung von Müllabfällen aus Grünanlagen betrieben und finanziert. Dieser wird im Rahmen der Verlagerung des Lagerplatzes abgezogen und durch die FES abgeholt.
Da die Flächen in die Zuständigkeit der Forstabteilung als Waldfläche übergeben und aufgeforstet werden ist eine Aufstellung von Grünabfallcontainern im Wald zur Nutzung Dritter nicht vorgesehen.
Für die Entsorgung von Grünabfällen hat der nahegelegene KGV die Möglichkeit, sich über die FES Müllbehälter auf eigene Kosten zu bestellen. Dies ist in anderen KGV´s übliche Praxis und hat den Vorteil, dass die Kleingartenbenutzer:innen eine direkte Kontrolle haben, falls es zu Fremdablagerungen kommen sollte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2025OMOM 6614Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehaltenDirektanregung
- 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 712Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab