Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im Kühhornshofweg
Zusammenfassung
Der Magistrat plant Maßnahmen zur Nachsorge für Straßenbäume im Kühhornshofweg, um Bodenverdichtungen zu verhindern und die Wurzelentwicklung der Bäume zu fördern. Dies umfasst die Installation von Schutzbügeln sowie die Entsiegelung von Flächen um die Bäume. Ziel ist es, die Gesundheit der Bäume langfristig zu sichern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirat 9 aufnehmen und da, wo es möglich ist, als erste Maßnahme Schutzbügel installieren lassen. So wird das Befahren im direkten Baumstammumfeld und damit einhergehende Bodenverdichtungen verhindert. Im Nachgang wird eine Bodenbelüftung/Bodenlockerung mit Druckluftlanzen durchgeführt, um dem Baum wieder mehr durchwurzelbaren Raum und Bodenluft zu verschaffen.
Als langfristige Maßnahme wird das Grünflächenamt mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung versuchen, einen Teil der Flächen um die Bäume herum komplett zu entsiegeln und in große Baumscheiben/Baumbeete umzuwandeln. Dabei muss die gesamte Trassensituation und der aktuell nötige Parkraum für die Anwohner:innen berücksichtigt/geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2025OFOF 912/9Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im KühhornshofwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2025OMOM 6409Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im KühhornshofwegDirektanregung
- 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 709Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im KühhornshofwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab