Anfrage zu den Fremdsprachenkenntnissen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main stellt fest, dass die Erhebung von Fremdsprachenkenntnissen der städtischen Mitarbeitenden aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht möglich ist. Eine freiwillige Abfrage könnte zwar erfolgen, würde jedoch mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sein. Aktuell können Mitarbeitende ihre Sprachkompetenzen im Dolmetscherservice zur Verfügung stellen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main kann zu den Fremdsprachenkenntnissen der städtischen Mitarbeitenden folgende Aussage treffen.
Der Datenkranz der von den in einem Beschäftigungsverhältnis zur Stadt Frankfurt am Main stehenden Personen erhobenen Daten ist abschließend und impliziert nicht die Fremdsprachenkenntnisse.
Bei Sprachkenntnissen handelt es sich um personenbezogene Daten, die nur bei Vorliegen einer einschlägigen Rechtsgrundlage erhoben werden dürfen (Art. 5 Abs. 1 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Eine derartige Rechtsgrundlage im Sinne des § 23 Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ist nicht gegeben.
Selbst bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage für das Erheben der Daten durch den Arbeitgeber bedürfte es einer weiteren Rechtsgrundlage für die Übermittlung. Diese ist ebenfalls nicht gegeben.
Grundsätzlich wäre eine Abfrage nach Sprachkenntnissen mit Einwilligung der Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis möglich. Dies würde dann aber eine anonyme Erhebung ausschließen und wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand für die Ämter und Betriebe verbunden.
Auch eine anonymisierte Umfrage auf freiwilliger Basis würde nicht zu einem repräsentativen Ergebnis bzw. zu verwertbaren Erkenntnissen zur Verteilung und Umfang der Sprachkenntnisse führen.
Unabhängig davon stellen interessierte Mitarbeitende ihre Sprachkompetenz in Absprache mit ihrem Bereich freiwillig für den Service an den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Sie erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens auf der Seite des Dolmetscherpools im städtischen Intranet einverstanden und leisten bei Bedarf mündliche fremdsprachliche Kommunikationshilfe.
Aktuell stehen städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für folgende Sprachen im Rahmen des stadtweiten Dolmetscherservice zur Verfügung:
Arabisch, Berberisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi (Persisch), Dari (Persisch), Französisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Marokkanisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch, Gebärdensprache (Deutsch).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2025KAKA 54Anfrage zu den Fremdsprachenkenntnissen der städtischen Mitarbeiterinnen und MitarbeiterKAV-Anfrage
- 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 708Anfrage zu den Fremdsprachenkenntissen der städtischen Mitarbeiterinnen und MitarbeiterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab