Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit des Gewässergrabens zu erhalten und die Richtlinien für Fußgängerüberwege zu beachten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der örtlichen Begebenheiten kann der Magistrat der Anregung, im besagten Bereich der Erlenseer Straße einen Gehweg anzulegen, nicht entsprechen. Laut Wasserhaushaltsgesetz muss die Funktions- und Leistungsfähigkeit des dort verlaufenden Gewässergrabens als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben oder verbessert werden. Der natürliche oder naturnahe Zustand muss erhalten werden beziehungsweise in einen solchen rückgeführt werden. Eine Verrohrung in diesem Bereich würde diesen Zielen widersprechen.
Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ2001)
kann der Zebrastreifen dementsprechend ebenfalls nicht angelegt werden. So fehlt es an den nötigen Aufstellflächen auf der Seite der Gärten. Auch wäre beispielsweise die erforderliche Verkehrsstärke (50 bis 100 querende Fußgängerinnen und Fußgänger pro Stunde) wohl nicht zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2021OFOF 68/16Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer StraßeOrtsbeiratsantrag · WBE
- 30. November 2021OMOM 1173Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer StraßeDirektanregung
- 21. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 708Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab