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Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 704

Betreff:

Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11

Der Magistrat prüft auf Antrag im jeweiligen Einzelfall den Erlass der Sondernutzungsgebühren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren.

Für die Postpartnerfiliale in der Willmannstraße 4 wurde bisher kein prüffähiger Antrag eingereicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Februar 2010OFOF 421/11Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die behindertengerechten Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. März 2010OMOM 4046Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Direktanregung
  3. 19. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 704Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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