Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 704
Betreff:
Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
Der Magistrat prüft auf Antrag im jeweiligen Einzelfall den Erlass der Sondernutzungsgebühren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren.
Für die Postpartnerfiliale in der Willmannstraße 4 wurde bisher kein prüffähiger Antrag eingereicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2010OFOF 421/11Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die behindertengerechten Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2010OMOM 4046Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Direktanregung
- 19. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 704Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab