Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die behindertengerechten Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern. Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben nach telefonischer Aussage der Post nicht entgegen. Diese sinnvolle geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit Bekenntnis zum Standort Fechenheim sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten.
Inhalt
Antrag vom 16.02.2010, OF 421/11
Betreff:
Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die behindertengerechten Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
Vorgang:
OF 364/11 vom 26.08.2009
Schreiben des Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG vom 12.10.2009
Schreiben der Deutschen Post AG vom 10.11.2009
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die von der Deutschen Post AG geplante Rampe auf dem Bürgersteig vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, aus sozialen und infrastrukturellen Gründen zu verzichten.
Für diese Rampe von 2,63 m Länge + Podest (1,70 m) vor der Tür werden bei 0,80 cm Breite nur insgesamt 3,46 m² Fläche benötigt.
in ähnlichen Fällen im OB 11 analog zu verfahren.
Begründung:
Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern.
Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben nach telefonischer Aussage der Post nicht entgegen.
Diese sinnvolle geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit Bekenntnis zum Standort Fechenheim sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann.
Die Stadt Frankfurt sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2010Sie sind hierOFOF 421/11Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die behindertengerechten Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2010OMOM 4046Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Direktanregung
- 19. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 704Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme