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Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die behindertengerechten Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11

Vorlagentyp: OFSPD
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern. Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben nach telefonischer Aussage der Post nicht entgegen. Diese sinnvolle geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit Bekenntnis zum Standort Fechenheim sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten.

Inhalt

Antrag vom 16.02.2010, OF 421/11

Betreff:

Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die behindertengerechten Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11

Vorgang:

OF 364/11 vom 26.08.2009

Schreiben des Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG vom 12.10.2009

Schreiben der Deutschen Post AG vom 10.11.2009

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die von der Deutschen Post AG geplante Rampe auf dem Bürgersteig vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, aus sozialen und infrastrukturellen Gründen zu verzichten.

Für diese Rampe von 2,63 m Länge + Podest (1,70 m) vor der Tür werden bei 0,80 cm Breite nur insgesamt 3,46 m² Fläche benötigt.

in ähnlichen Fällen im OB 11 analog zu verfahren.

Begründung:

Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern.

Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben nach telefonischer Aussage der Post nicht entgegen.

Diese sinnvolle geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit Bekenntnis zum Standort Fechenheim sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann.

Die Stadt Frankfurt sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten.

Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Februar 2010Sie sind hier
    OFOF 421/11Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die behindertengerechten Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. März 2010OMOM 4046Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Direktanregung
  3. 19. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 704Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 39 · 15.03.2010
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4046 2010 Die Vorlage OF 421/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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