Throner Straße - Ordnen des ruhenden Verkehrs und Begrünung
Stellungnahme des Magistrats
An der betroffenen Örtlichkeit kann die Parkordnung dahingehend geändert werden, dass halbhüftiges Längsparken vorgegeben wird. Dies hat allerdings zur Folge, dass mindestens 50 % der im Moment vorhandenen Parkplätze entfallen. Das Aufbringen einer Markierung verhindert nicht das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, da diese erfahrungsgemäß überfahren wird. Eine Begrünung würde zu einer zusätzlichen Einengung des Gehweges führen und wäre daher nicht sinnvoll mit dem Wunsch des Ortsbeirats in Einklang zu bringen, den Gehweg zu verbreitern. Sofern Parkmöglichkeiten aufgegeben werden, könnten entsprechende Flächen (Mikrobeete) begrünt werden. Baumpflanzungen sind aufgrund der Trassenlage mit einfachen baulichen Maßnahmen nicht möglich.