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Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße überprüft und festgestellt, dass die bestehenden Gasleuchten aufgrund ihres Alters und Verschleißes Störungen aufweisen können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gasbeleuchtung schrittweise durch elektrische Leuchten ersetzt wird, jedoch ein zeitnaher Austausch vor 2025 nicht möglich ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Launitzstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die in der Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße errichteten Beleuchtungsanlagen wurden nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen und anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen hergestellt. Angesichts des hohen Lebensalters der Gasleuchten und des aus dem Betrieb resultierenden Verschleißes kann es vorkommen, dass manche Leuchten zu Störungen neigen und sich dadurch die Beleuchtungsstärke reduziert.

Das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), hält die Beleuchtungsanlage in einem betriebsbereiten Zustand. Störungen können der SRM über die Online-Meldeplattform auf https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt oder telefonisch unter 069/213-88110 gemeldet werden. Gemeldete Störungen werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen behoben.

Ungeachtet dessen hat der Magistrat veranlasst, dass die SRM die Beleuchtungssituation

in den oben genannten Straßen überprüft.

Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass Gasbeleuchtung im Stadtgebiet durch elektrisch betriebene Leuchten ersetzt wird. Vorhandene Gasleuchten werden vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (auf Grundlage durchgeführter Standsicherheitsprüfungen - Sachverständigengutachten) ausgetauscht. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt der Umbau der Gasbeleuchtungsmasten auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger (vgl. Grundsatzbeschluss M69/2014 "Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten"). Nach aktueller Bewertung kann ein zeitnaher Austausch für die genannten Straßen vor dem Jahr 2025 allerdings nicht in Aussicht gestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2021OFOF 255/5Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleistenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 26. November 2021OMOM 1194Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleistenDirektanregung
  3. 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 701Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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