Kinderärzte in Unterliederbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 6
Betreff: Kinderärzte in Unterliederbach Nach dem derzeit gültigen Versorgungsgesetz hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die ambulante medizinische Versorgung der Frankfurter Bevölkerung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen übertragen. Danach hat ausschließlich die KV Hessen dafür zu sorgen, dass überall dort, wo Menschen leben, auch eine ausreichende ärztliche und psychotherapeutische Versorgung gewährleistet ist, bzw. diese zeitnah erreicht werden kann. Die Anzahl der von Seiten der KV als notwendig erachteten Ärztinnen und Ärzte, wird dabei nach einem Bevölkerungsschlüssel errechnet. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat es im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Veränderungen in den Anstellungsverhältnissen der Kinderärzte gegeben. Die KV Hessen gibt an, dass sich zum 01.01.2015 eine Lösung abzeichnet und das MVZ am Klinikum Frankfurt-Höchst wieder mit einer Kinderärztin im bisherigen Umfang zur Versorgung der Region beitragen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2014OFOF 1127/6Kinderärzte in UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2014VV 1125Kinderärzte in UnterliederbachAnfrage
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 6Kinderärzte in UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab