Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 6
Betreff: Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames Die Vorplanung zur Überleitung des Radverkehrs aus Richtung Harheim von dem gemeinsamen Geh- und Radweg in den Mischverkehr östlich der Bushaltestelle befindet sich in der Abstimmung der zuständigen Fachämter. Sie sieht eine Überleitung des Radverkehrs aus Harheim in den Mischverkehr durch einen kurzen Schutzstreifen in Fortsetzung einer 2,00 m breiten Rampe vor. Durch entsprechende Beschilderung soll der nördlich gelegene Geh- und Radweg für Zweirichtungsverkehr freigegeben werden. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2010OFOF 945/10Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. April 2010OMOM 4078Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang BonamesDirektanregung
- 24. Juni 2010STST 886Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang BonamesStellungnahme
- 10. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 6Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab