Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der kombinierte Radweg am Harheimer Weg endet mit dem Ortseingang Bonames. Dort ist der Harheimer Weg zwar auf 30 km/h begrenzt, aber noch sehr breit und gut übersichtlich, so dass es dort nicht ungefährlich für Fahrradfahrer ist, sich in den fließenden Kraftfahrzeugverkehr einzuordnen, der hier noch nicht notwendigerweise abgebremst ist. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Radfahrer zunächst weiter auf dem sehr breiten Bürgersteig fahren, der zunächst auch breit genug ist, dass dort entweder ein gesonderter Radweg eingerichtet werden könnte oder ein kombinierter Rad-/ Fußweg möglich wäre. Der Bürgersteig verengt sich allerdings mit Beginn der Bonameser Wohnbebauung, so dass es gefährlich ist, wenn die Radfahrer hier weiter auf dem Bürgersteig unterwegs sind, weil die Anwohner sonst nicht ungefährdet aus ihren Gartentüren treten können. Es müsste also eine Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn des Harheimer Weges vor der Bushaltestelle Harheimer Weg erfolgen, damit sich die Radfahrer ohne gegenseitige Gefährdung in den fließenden und dort bereits langsameren Kraftfahrzeugverkehr einordnen können.
Inhalt
Antrag vom 29.03.2010, OF 945/10
Betreff:
Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie das Ende des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames so entschärft werden kann, dass die aus Harheim kommenden Radfahrer nicht bereits am Ortseingang in die Fahrbahn des Harheimer Weges eingeleitet werden, dass aber andererseits vor der Bushaltestelle Harheimer Weg der Radverkehr ohne gegenseitige Gefährdung so auf die Fahrbahn übergeleitet wird, dass er mit Beginn der Wohnbebauung nicht mehr auf dem Bürgersteig unterwegs ist.
Begründung:
Der kombinierte Radweg am Harheimer Weg endet mit dem Ortseingang Bonames. Dort ist der Harheimer Weg zwar auf 30 km/h begrenzt, aber noch sehr breit und gut übersichtlich, so dass es dort nicht ungefährlich für Fahrradfahrer ist, sich in den fließenden Kraftfahrzeugverkehr einzuordnen, der hier noch nicht notwendigerweise abgebremst ist. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Radfahrer zunächst weiter auf dem sehr breiten Bürgersteig fahren, der zunächst auch breit genug ist, dass dort entweder ein gesonderter Radweg eingerichtet werden könnte oder ein kombinierter Rad-/ Fußweg möglich wäre. Der Bürgersteig verengt sich allerdings mit Beginn der Bonameser Wohnbebauung, so dass es gefährlich ist, wenn die Radfahrer hier weiter auf dem Bürgersteig unterwegs sind, weil die Anwohner sonst nicht ungefährdet aus ihren Gartentüren treten können. Es müsste also eine Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn des Harheimer Weges vor der Bushaltestelle Harheimer Weg erfolgen, damit sich die Radfahrer ohne gegenseitige Gefährdung in den fließenden und dort bereits langsameren Kraftfahrzeugverkehr einordnen können.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2010Sie sind hierOFOF 945/10Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. April 2010OMOM 4078Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang BonamesDirektanregung
- 24. Juni 2010STST 886Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang BonamesStellungnahme
- 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 6Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme