Unfallgefährdung durch Fahrbahnverengungen der Hügelstraße westlich der Eschersheimer Land-straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 691
Betreff: Unfallgefährdung durch Fahrbahnverengungen der Hügelstraße westlich der Eschersheimer Land-straße Die angesprochenen Fahrbahnverengungen in der Hügelstraße dienen in erster Linie der Geschwindigkeitsreduktion und damit maßgeblich dem Schutz der zu Fuß Gehenden, die den Fußgängerüberweg benutzen. Um die Aufmerksamkeit des fließenden Verkehrs auf diese Gehwegvorbauten zu erhöhen, wurden jeweils in Fahrtrichtung gut sichtbar Verkehrszeichen 605 StVO (Warnbaken links- und rechtsweisend) fest installiert. Hierdurch ist die Erkennbarkeit des Hindernisses bereits aus größerer Entfernung sehr gut gegeben. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Den Austausch der Hochbordsteine in flachere Bordsteine wird der Magistrat prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2016OFOF 150/9Unfallgefährdung durch Fahrbahnverengungen im Zuge der Hügelstraße westlich der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2017OMOM 1139Unfallgefährdung durch Fahrbahnverengungen der Hügelstraße westlich der Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
- 10. April 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 691Unfallgefährdung durch Fahrbahnverengungen der Hügelstraße westlich der Eschersheimer Land-straßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab