Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Schaffung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße reagiert. Er sieht den betreffenden Abschnitt nicht als kritischen Lückenschluss im Radverkehrsnetz an und hält die derzeitige Verkehrssituation für vertretbar.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes Problem. Dem Magistrat ist bewusst, dass sich die Anregung OM 6163/20 im engeren Sinne auf den rund 100 Meter langen Abschnitt zwischen der Unterführung der B 40a und der dann abknickenden Weiterführung der Landstraße L 3006 nach Hattersheim-Okriftel bezogen hat. Mit der Stellungnahme ST 1171/20 wollte der Magistrat vermitteln, dass der rund 100 Meter lange Abschnitt im Gesamtkontext der Planungshistorie der umliegenden Straßenabschnitte betrachtet werden muss. Bis 2006 war eben dieser Abschnitt noch Teil einer Vollausbauplanung der hessischen Landesbehörde ASV (heute Hessen Mobil) zwischen Sindlingen und Okriftel, die schließlich nicht weiterverfolgt wurde. Der Abschnitt ist aus Sicht des Magistrats kein kritischer Lückenschluss im Radverkehrsnetz, der eine bauliche Herstellung eines Geh- und Radweges erfordern würde. In Sindlingen gilt auf der Okrifteler Straße bis zur Unterführung Tempo 30, eine Radverkehrsanlage ist dementsprechend nicht vorhanden. Entlang der L 3006 nach Okriftel gibt es ebenfalls keine Radverkehrsanlage. Bei den gegebenen Verkehrsmengen und der Streckenführung hält der Magistrat das Mitführen des Radverkehrs im Mischverkehr zwischen der Unterführung der B 40a und der Weiterführung der L 3006 nach Okriftel für weiterhin vertretbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2020OFOF 1312/6Sindlingen: Errichtung eines Rad-/Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2020OMOM 6163Sindlingen: Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40aDirektanregung
- 5. Oktober 2020STST 1771Sindlingen: Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40aStellungnahme
- 8. November 2020OFOF 1401/6Sindlingen: Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes ProblemOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2020OMOM 6893Sindlingen: Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes ProblemDirektanregung
- 22. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 684Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes ProblemStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab